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Urnengräber
Urnengräber setzen zunächst prinzipiell eine Feuerbestattung voraus. Man unterscheidet zwischen Urnenreihen- und Urnenwahlgräbern (80 x 80 cm bzw. 120 x 120 cm). Es gelten die selben Nutzungsmöglichkeiten wie beim Reihen- und Wahlgrab.
Auf einigen Friedhöfen werden Beisetzungen in Kolumbarien angeboten. Bei einem Kolumbarium handelt es sich um eine zeitlich begrenzte namentliche Grabstelle. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes erfolgt eine namenlose Beisetzung auf dem Friedhof. Die Urnenwand (Kolumbarium) ist eine gemauerte Massenaufbewahrungs-Stelle für Urnen. Die Standzeiten lehnen sich an die Liegezeiten der Reihen- bzw. Wahlgräber an.