Unsere kostenlose Service-Rufnummer
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Ihre Sicherheit
- Friedhofsgärtner orientieren sich bei ihrer Arbeit an den Richtlinien zur Grabgestaltung und Grabpflege. Diese wurden durch den friedhofsgärtnerischen Berufsstand erarbeitet und haben für unsere Mitgliedsbetriebe einen hohen Verbindlichkeitsgrad.
- Grabkontrolle mit Fotonachweis durch den Treuhänder. Fachkundige Mitarbeiter kontrollieren die vertraglich vereinbarte Grabpflege, Grabbepflanzung sowie die Sonderleistungen (z. B. Gesteck, Blumenstrauß oder Kranz zu einem persönlichen Gedenktag). Auch das Gesamterscheinungsbild der Grabstätte wird kontrolliert.
- Mündelsichere Anlage des Treuhandkapitals gemäß den Anlagerichtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Friedhofsgärtner-Genossenschaften und Treuhandstellen im Zentralverband Gartenbau e.V. (ZGV), Bonn.
- Regelmäßige Pflichtprüfung des Treuhänders durch den Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband e. V., Münster, gemäß § 53 GenG.